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   OLG Köln, 14.06.2017 - 19 U 146/16   

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OLG Köln, 14.06.2017 - 19 U 146/16 (https://dejure.org/2017,43779)
OLG Köln, Entscheidung vom 14.06.2017 - 19 U 146/16 (https://dejure.org/2017,43779)
OLG Köln, Entscheidung vom 14. Juni 2017 - 19 U 146/16 (https://dejure.org/2017,43779)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Darlegungs- und Beweislast des Empfängers von Baugeld

  • rechtsportal.de

    GSB § 1 ; BGB § 823 Abs. 2
    Darlegungs- und Beweislast des Empfängers von Baugeld

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 05.01.2017 - VII ZR 184/14

    Werklohnforderung bei Vereinbarung auf Stundenlohnbasis: Darlegungslast

    Auszug aus OLG Köln, 14.06.2017 - 19 U 146/16
    Jedenfalls ist nach allgemeinen Grundsätzen eine sekundäre Darlegungs- und Beweislast des Empfängers von Baugeld anzunehmen, die ihre Rechtfertigung darin findet, dass der primär darlegungsbelastete Anspruchsteller außerhalb des von ihm vorzutragenden Geschehensablaufs steht und keine nähere Kenntnis der maßgeblichen Umstände besitzt, während der Anspruchsgegner die wesentlichen Tatsachen kennt oder unschwer in Erfahrung bringen kann und es ihm zumutbar ist, nähere Angaben hierzu zu machen (ständige Rechtsprechung u.a. des Bundesgerichtshofs, vgl. etwa Beschluss vom 5.1.2017 - VII ZR 184/14 m.w.N., abrufbar bei juris).
  • BGH, 19.08.2010 - VII ZR 169/09

    Sicherung von Bauforderungen: Generalunternehmer als Empfänger von Baugeld trotz

    Auszug aus OLG Köln, 14.06.2017 - 19 U 146/16
    Die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zur Haftung des Generalunternehmers für zweckwidrige Verwendung von Baugeld gemäß § 823 Abs. 2 BGB i.V.m. BauFordSiG (vgl. etwa Urteil vom 19.8.2010 - VII ZR 169/09, in: NJW 2010, 3365 ff.) lässt sich durchaus dahin verstehen, dass sogar eine primäre Darlegungslast besteht (vgl. juris-Rn 21: "Weist der Empfänger die vollständige Verwendung des Baugeldbetrages für die Befriedigung von an der Herstellung des Baues beteiligten Personen nach, ...").
  • OLG Köln, 26.06.2003 - 8 U 29/03

    Zulässigkeit neuer Angriffs- und Verteidigungsmittel; Behandlung zurückgewiesenen

    Auszug aus OLG Köln, 14.06.2017 - 19 U 146/16
    Auch die Frage, ob der Beklagte sich gegenüber dem Werklohnanspruch der Klägerin auf etwaige Gewährleistungsrechte wegen (angeblich) mangelhafter Leistungserbringung berufen könnte, kann dahinstehen, weil das Landgericht das diesbezügliche - ebenfalls seitens der Klägerin bestrittene - Vorbringen im Schriftsatz des Beklagten vom 29.9.2016 zu Recht gemäß § 296 a ZPO zurückgewiesen hat, so dass es auch im Berufungsverfahren gemäß § 531 Abs. 2 ZPO i.V.m. § 296 a ZPO nicht berücksichtigungsfähig ist (vgl. OLG Köln, Beschluss vom 26.6.2003 - 8 U 29/03, in: OLGR 2004, 60 f. m.w.N.).
  • OLG Hamm, 09.10.2018 - 7 U 103/16

    Baugeld; zweckgerechte Verwendung von Baugeld; Baugeldkonto; Vorsatz

    Dazu war eine geordnete Zusammenstellung hinsichtlich aller baubezogenen Werk-, Dienst- und Kaufverträge, der hierauf erbrachten baubezogenen Leistungen und insofern geleisteten Zahlungen erforderlich (vgl. OLG Köln, Beschluss vom 14.6.2017, Az. 19 U 146/16, juris; so auch OLG Celle, Urteil vom 27.06.2018, Az.: 9 U 61/17 - juris).
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